Häufig gestellte Fragen

Antworten zu Pflegegrad, Leistungen, Kosten und mehr.

Der Pflegegrad bewertet, wie viel Unterstützung eine pflegebedürftige Person im Alltag braucht. Er reicht von 1 (gering) bis 5 (schwerst). Je höher der Pflegegrad, desto mehr Leistungen übernimmt die Pflegekasse.

Sie wenden sich an Ihre Pflegekasse oder Krankenkasse und beantragen einen Pflegegrad. Der Medizinische Dienst (MDK) prüft dann den Hilfebedarf. Wir begleiten Sie bei Bedarf unverbindlich durch den Antragsprozess.

Grundpflege und Behandlungspflege werden über die Pflegekasse nach SGB XI abgerechnet. Alltagshilfen können je nach Pflegegrad zusätzlich beantragt werden. Wir erklären Ihnen gerne, welche Leistungen für Sie zutreffen.

Kultursensible Pflege berücksichtigt die kulturellen, religiösen und persönlichen Werte der pflegebedürftigen Person. Das bedeutet: Sprache, Essgewohnheiten, Gebetszeiten, Intimsphäre und Geschlechtertrennung werden respektiert.

Ja. AS-Pflegedienst bietet Pflege und Beratung auf Deutsch und Türkisch an. Damit können wir Angehörigen und pflegebedürftigen Menschen eine vertraute, verständliche Kommunikation bieten.

Zuerst führen wir ein unverbindliches Beratungsgespräch. Wir besprechen Ihre Situation, den Hilfebedarf und die gewünschten Leistungen. Anschließend erstellen wir gemeinsam einen Pflegeplan.

Absolut. Angehörige sind wichtige Partner in der Pflege. Wir arbeiten eng mit Ihnen zusammen, informieren Sie und passen die Pflege an Ihre Wünsche an.

Auf unserer Karriere-Seite finden Sie aktuelle Stellenangebote. Bewerben Sie sich direkt über das Formular, per E-Mail oder telefonisch.

Haben Sie eine andere Frage?